Neues Naturschutzgesetz: Was es für die Beleuchtung bedeutet
Seit 1. März dieses Jahres ist das geänderte Bundesnaturschutzgesetz in Kraft – und wirft bei allen, die Licht im Außenraum planen und anwenden, viele Fragen auf. Wir haben die häufigsten in einem umfassenden FAQ gesammelt und beantwortet.
Das Wichtigste vorweg: Neue Regelungen für die Außenbeleuchtung in Deutschland werden kommen, allerdings konkret erst in Form von Rechtsverordnungen, mit denen Fachleute nicht vor Herbst dieses Jahres rechnen – und wahrscheinlich auch mit ausreichenden Übergangsfristen.
Insgesamt werden die Regeln für Außen- und Straßenbeleuchtung im Interesse des Naturschutzes strenger: So werden Beleuchtungen in Naturschutzgebieten nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt sein. Neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen sind – ebenso wie Außenbeleuchtungen von baulichen Anlagen und Grundstücken sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen – technisch und konstruktiv so zu gestalten und mit Leuchtmitteln auszustatten, dass Tiere und Pflanzen vor Lichtimmissionen umfassend geschützt werden.
Die Zielsetzung hinter der Gesetzesänderung, nämlich eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt unter anderem durch Eindämmung von Lichtverschmutzung, unterstützt WE-EF voll und ganz – mit Lichtlösungen, die die Nacht und ihre Natur respektieren.
(Night Sensitive Lighting)
Hier geht’s zum vollständigen FAQ zum Bundesnaturschutzgesetz